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Testament
Das Testament zu schreiben, ist für viele eine unangenehme Sache. Es erinnert daran, daß es einmal zu Ende gehen wird mit dem Leben. Dennoch sollte man sich möglichst früh Gedanken darüber machen, wer einmal das Vermögen erben soll. Grundsätzlich können nur Menschen ein Testament schreiben, die nicht entmündigt oder durch psychische oder körperliche Störungen schreibunfähig sind. Im Zweifelsfall kann die Testierfähigkeit ärztlich bestätigt werden.
Ein eigenhändig, also nicht von einem Notar verfaßtes Testament muß von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und unterzeichnet werden. Spätere Zusätze müssen ebenfalls unterschrieben werden. Eine Orts-
Bei komplizierteren Verfügungen kann der Erblasser, also der der vererbt, einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuziehen. Ein vom Notar verfaßtes Testament kann bei größeren Summen günstiger sein als ein Erbschaftsstreit.
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