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Rente
Das Thema Renten interessiert alle. Die einen, weil sie die Renten mit ihren Beiträgen finanzieren, die anderen, weil sie von der Rente leben. Das ist der Inhalt des sogenannten Generationenvertrags: Die arbeitende Generation zahlt mit ihren Beiträgen an die Rentenversicherung die Renten derer, die nicht mehr arbeiten und verläßt sich darauf, daß die nachfolgenden Generationen für ihre Rente aufkommen werden. Da die Zahl der Rentner aber ständig wächst, die der arbeitenden Menschen aber abnimmt, stellt sich die Frage, wie lange der Generationenvertrag noch hält.In den letzten Jahren haben immer mehr ältere Menschen gemeinsam mit ihren Arbeitgebern die Möglichkeit zur Frühverrentung genutzt. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber konnte ein Mitarbeiter etwa mit 57 Jahren entlassen werden und, bis zu 32 Monate lang Arbeitslosengeld plus Zuschuß der Firma kassieren und schließlich mit 60 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand treten. Dieser Vorschlag hat zwar die Kassen der Bundesanstalt für Arbeit ent-
Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält im Ruhestand im Durchschnitt 1000 Euro. Da sind diejenigen in einer glücklichen Lage, die neben der Rente oder Pension noch auf weitere Formen der Altersvorsorge zurückgreifen können. Die drei gängigen Formen der privaten Altersvorsorge sind die Kapital-
100.000 Rentenbescheide sind jährlich falsch, meldet der Bundesverband der Rentenberater. Nur Kontrolle hilft, aber ständige Gesetzesänderungen erschweren den Durchblick. Die Höhe der Rente hängt davon ab, wie lange und wieviel ein Arbeitnehmer in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Das steht im Rentenbescheid, den jeder erhält. Er ist etwa zwanzig Seiten stark und sollte genau geprüft werden. Der sogenannte Versicherungsverlauf muß stimmen. Er besteht aus einer Chronologie der Lebensarbeitszeit. Also: Wie lange wurde wo gearbeitet, wieviel wurde verdient. Zum Beispiel: 1.1.1972 bis 31.12.1976 -
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