Hauptmenü
Pflegeversicherung
Rund 450.000 Menschen lebten 1995 in Pflegeheimen, 1,2 Millionen wurden zu Hause betreut Die Pflege hilfloser Menschen zieht siech meist über einen längeren Zeitraum hin, das Bonner Sozialministerium spricht von drei bis zehn Jahren. Um die Pflegebedürftigen und auch die sie betreuenden Angehörigen finanziell besserzustellen, wurde die Pflegeversicherung geschaffen. "Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, (...) ein möglichst selbständiges Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht", so heißt es in der Präambel zum Gesetz über die Pflegeversicherung.
"Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten."
Die Pflegeversicherung ist wie die Kranken-
Seit April 1995 können die Versicherten Leistungen für die Pflege zu Hause in Anspruch nehmen. Seit Juli 1996 die Leistungen für die stationäre Pflege.
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Grad der Bedürftigkeit. Hier unterscheidet der Gesetzgeber drei Stufen:
o Pflegestufe I (Erheblich Pflegebedürftig):
Täglicher Pflegeaufwand l ,5 bis drei Stunden. Hier zahlt die Kasse bis zu 400 Mark an pflegende Angehörige oder 750 Mark für die Leistungen ambulanter Dienste.
o Pflegestufe II (Schwer Pflegebedürftig):
Täglicher Pflegeaufwand drei bis fünf Stunden. Hier zahlt die Kasse bis zu 800 Mark an pflegende Angehörige oder 1800 Mark für die Leistungen ambulanter Dienste.
o Pflegestufe III (Schwerst Pflegebedürftig):
Täglicher Pflegeaufwand fünf und mehr Stunden. Hier zahlt die Kasse bis zu 1300 Mark an pflegende Angehörige oder 2800 Mark für die Leistungen ambulanter Dienste. In Härtefällen kann bis zu 3700 Mark gezahlt werden Für stationäre Pflege sind Leistungen bis zu 2800 Mark vorgesehen. Für Unterkunft und Verpflegung muß der Pflegebedürftige selbst aufkommen
Die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige legen gemeinsam mit den Pflegediensten wie Caritas, Diakonisches Werk oder Arbeiterwohlfahrt fest, welche Leistungen erbracht werden sollen. Die Dienste rechnen mit der Kasse nach sogenannten Leistungskomplexen ab. Für jeden Komplex zahlen die Kassen jeweils festgesetzte Summen an die Dienste. So enthält der Leistungskomplex 9 beispielsweise das An-
Angehörige, die selbst pflegen, werden durch die Versicherung sozial bessergestellt. Wenn sie wegen ihrer Pflegetätigkeit nicht oder nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, zahlen die Pflegekassen für sie Beiträge an die Rentenversicherung. Die Hilfe für die Mitmenschen wird damit regulärer Berufstätigkeit gleichgestellt und im Alter mit mehr Rente belohnt.
Wer die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muß einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Wer bereits Pflegegeld von der Krankenkasse erhält, wird automatisch in Stufe II mit entsprechend höheren Leistungen eingestuft.
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist derjenige, der bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens mehr oder weniger hilflos und deshalb auf die Hilfe Dritter angewiesen ist. Zu den Verrichtungen des täglichen Lebens gehören insbesondere die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität, und Arbeiten im Haushalt. Zur Zeit sind in Deutschland etwa 0,5 -
Die Pflegeversicherung zahlt auch für Pflegemittel, die nicht von anderen Leistungsträgern wie der Krankenkasse bezahlt werden und bezuschußt pflegebedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung mit bis zu 5000 Mark pro Maßnahme.
zurück zu: Seniorinnen und Senioren
nach oben zu: Pflegeversicherung für Seniorinnen und Senioren
weiter zu: Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren