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Patientenverfügung/Krankenhaustestament
Dieses Dokument bestimmt für den Fall einer schweren Erkrankung, wie der Unterzeichner behandelt zu werden wünscht, wenn er selbst zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Es kann beispielsweise bestimmte Therapieformen oder Eingriffe erlauben oder verbieten. Auch können Personen benannt werden, die bei schweren medizinischen Eingriffen ihr Einverständnis geben müssen. Auch hier leisten die Betreuungsvereine Hilfestellung. Deren Mitarbeiter warnen übrigens vor manipulierten Vordruckformularen, die dem Unterzeichner nahe legen, sich generell gegen eine umfassende medizinische Versorgung auszusprechen.
Eine Patientenverfügung und Vollmacht kann bestellt werden bei: gwd Hans Venus GmbH, Birkerstraße 22, 80636 München (089) 1880 18, 18 1455
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