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Sozialhilfe -
Es gibt für ältere Menschen mehrere Möglichkeiten vom Sozialamt unterstützt zu werden. Über die Sozialhilfe wird vor allem dann Unterstützung gewährt, wenn Rente oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger ausbleiben oder zu gering sind. Diese Hilfe kann vorübergehend oder auch für längere Zeit gewährt werden -
o Hilfe zum Lebensunterhalt und
o Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt wird nach Regelsätzen bemessen, die ständig den allgemeinen Lebenshaltungskosten angepaßt werden. Einmaliger Bedarf an Kleidung, Hausrat, Brennstoff, Weihnachtshilfe oder Renovierungskosten für die Wohnung kann in Form von Beihilfen gesondert gedeckt werden.
Hilfe in besonderen Lebenslagen wird u.a. als Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege (häusliche Pflege, Pflegegeld, Pflege bei stationärer Unterbringung), Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes oder Altenhilfe gewährt.
Die Höhe der Sozialleistungen ist von den jeweiligen Einkommens-
o Einen Antrag auf Sozialhilfe kann man beim zuständigen Sozialamt stellen.
Die Sozialhilfe übernimmt bei notwendiger Heimpflege die Kosten für ein Alten-
o Detaillierte Auskünfte und Genehmigungen erteilt die jeweils zuständige
Behörde in Ihrem Landratsamt bzw. das Sozialamt der kreisfreien Städte.
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