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Beihilfen und Ermäßigungen
Verkehr: Kommunale Verkehrsbetriebe, zum Beispiel der Münchner MVVgeben ermäßigte Monatskarten aus.
Rundfunk: Bewohner von Altenheimen, Menschen mit geringem Einkommen, Behinderte und Empfänger von Sozialhilfe oder Pflegebeihilfen sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Die Befreiung erfolgt nur auf Antrag, Formulare gibt es in den Sozialämtern.
Telefon: Die Telekom gewährt der obengenannten Personengruppe Gebühren, Nachlässe und Freigebühren.
Wohngeld: Personen mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Zuständig ist das jeweilige Wohnungsamt.
Kino: Viele Kinos gewähren Senioren bei Vorlage des Renten-
Museen: Auch Museen locken Bürger über 65 mit verbilligten Eintrittspreisen.
Städtische Bäder: Auch hier gibt es häufig Vergünstigungen für Senioren.
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